Fallberatungs-team

Als Bindeglied der verschieden Beratungsangebote der Schule agiert das Fallberatungsteam. Es setzt sich aus Vertretern der Schulleitung, der Schulsozialarbeit und der Sonderpädagogik zusammen. Dieses multiprofessionelle „Kernteam“ kann je nach Beratungsbedarf durch interne oder externe Fachkräfte ergänzt werden. Schwerpunkt der Aufgaben des Beratungsteams ist die Organisation und Durchführung der Einzelfallarbeit und die Vernetzung der verschieden Fallbegleiter und Ratssuchenden. Ziel ist es zu einer gemeinsamen Lösungsfindung zu kommen und entwicklungsfördernd Maßnahmen zu besprechen und einzuleiten. So werden am Ende einer Beratungsstunde Aufträge bzw. Maßnahmen an entsprechende Fachkräfte verteilt oder es werden externe Hilfsangebote oder Fachstellen hinzugezogen. Somit werden Ressourcen optimal gebündelt und vernetzt.

Das Beratungsangebot ist eine Kombination aus Intervision und „Reflecting Team“. Die ratsuchende Lehrkraft bekommt Lösungsansätze aufgezeigt und erfährt Entlastung durch die Hilfestellung des Teams.

Es ist ratsam das Beratungsteam bei Bedarf frühzeitig aufzusuchen, damit man schulintern mit niederschwelligen Angeboten und Hilfestellungen beginnen kann, um mögliche Eskalationsstufen, wie z.B. Ordnungsmaßnahmen zu vermeiden.

Um diese Beratungsmaßnahmen nachhaltig umzusetzen wird ein Hilfeplan erstellt, der anschließend zur Reflexion und Dokumentation dient. Die Schulsozialarbeit steuert den Beratungsprozess und bringt fachspezifische Angebote und Methoden der psychosozialen Beratung ein. Neben der Beratung einzelner Lehrkräfte besteht perspektivisch auch die Möglichkeit Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, sowie deren Bezugspersonen (Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte, Mitschülerinnen bzw. Mitschüler) zu beraten und ggf. eine Vermittlung an externe Dienststellen zu initiieren und diese zu begleiten.

Das Team trifft sich in der Regel wöchentlich in einer fest eingeplanten Stunde. Je nach Bedarf kann bzw. muss ein Beratungsfall auf eine weitere Stunde verlängert werden.

Beraten werden die Fälle, die von der ratsuchenden Lehrkraft vorab schriftlich (siehe Formular) eingereicht werden.

Der Verfahren verläuft nach folgendem Ablauf:

Die Lehrkräfte oder das sonstige pädagogische Personal  stellen eine Anfrage an das Beratungsteam (siehe Datei)

Die Fachkräfte für Schulsozialarbeit sichten und prüfen diese Anfrage. Im Mittelpunkt der Prüfung steht die Fragestellung, welche pädagogischen Interventionen die auftraggebenden pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits durchgeführt haben.

Das Beratungsteam übernimmt den Beratungsteil in einer vereinbarten Stunde ( dienstags 7. Stunde )

Fallvorstellung

Klärung von Sach- und Verständnisfragen

Hypothesenbildung:
Die Beratenden führen im Beisein der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber ein Fachgespräch über ihre Hypothesen zum vorgestellten Fall, die auf ihren unterschiedlichen Professionen und den daraus resultierenden Blickwinkeln basieren. Die Ratsuchenden hören in dieser Phase des Beratungsprozesses nur zu, sie dürfen sich nicht mit Beiträgen beteiligen und auch keine Fragen einbringen.

Stellungnahme der Ratsuchenden:
Hier nehmen die Ratsuchenden zu den gehörten Hypothesen Stellung und bewerten diese im Hinblick auf die Nutzbarkeit als mögliche Handlungs- bzw. Lösungsansätze.

Handlungsvereinbarung:
Alle Beteiligten legen einen Handlungsplan fest und klären, wer für welchen Arbeitsauftrag verantwortlich ist. Außerdem wird festgelegt, wer die Fallführung verantwortet. Die fallführende Kraft übernimmt sowohl die Koordination und Dokumentation der Maßnahmen als auch (bei Bedarf) Berichterstattung an die Schulleitung.

Zielvereinbarung:
Die Ziele, Arbeitsaufträge und Zuständigkeiten werden in einem kurzen Stichwortprotokoll verschriftlicht.

Umsetzung:
Die beschlossenen Maßnahmen/ Interventionen werden ausgeführt.

Wiedervorlage:
Reflexion der Maßnahmen/Interventionen: Nach Bedarf meldet die fallführende Kraft eine Wiedervorlage zur erneuten Beratung des Falls an.