Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit setzt sich zum Ziel, Kinder und Jugendliche im Prozess des Erwachsenwerdens zu begleiten, sie bei einer für sie positiven Lebensbewältigung zu unterstützen und ihre Kompetenzen zur Lösung von persönlichen und/oder sozialen Problemen zu fördern. Dabei adaptiert sie die Methoden und Grundsätze der Sozialen Arbeit auf das System Schule.“ (Drilling 2004) An der Schnittstelle zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Schule unterstützt und fördert sie die Kinder und Jugendliche an der Schule.

Die SchulsozialarbeiterInnen sind Vertrauenspersonen für SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern. Sie unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Schulsozialarbeit orientiert sich an der Lebenswelt der SchülerInnen und tritt ihren AdressatInnen mit einer wertschätzenden, achtenden und respektierenden Haltung gegenüber.

Sie trägt ein sozialpädagogisches Verständnis in die Schule und gestaltet die Schulkultur mit. (vgl. Speck in Spies 2013: 21) Die Schule wird als Lern- und Erfahrungsort begriffen, der vielfältige Anregungen für ein friedliches, tolerantes und respektvolles Miteinander bereithält. Die Schulsozialarbeit setzt sich für Partizipationsmöglichkeiten für SchülerInnen und Eltern ein.

1. Beratung & Begleitung in Schule

Die individuelle Beratung und Begleitung in der Schule umfasst sowohl die personenzentrierte oder lösungsorientierte Beratung von SchülerInnen und Eltern, die Hilfestellung und Begleitung bei akutem Unterstützungsbedarf (z.B. Krisenintervention), Vermittlung von (und eventuell Begleitung zu) weiteren Hilfen (Jugendamt, Erziehungsberatungsstelle etc.), sowie die Beratung von LehrerInnen und den regelmäßigen Austausch mit dem Kollegium. Gespräche werden niedrigschwellig in den Pausen oder bei Genehmigung durch die aufsichtsführende Lehrkraft während des Unterrichts bzw. zu vereinbarten Terminen in und außerhalb der Schulzeit angeboten. Bei Bedarf bzw. auf Wunsch kann eine Sprachvermittlung einbezogen werden.

Themen der Beratung können sein:

• Konflikte mit anderen Schülern oder erwachsenen Personen

• Ärger zu Hause

• Liebeskummer

• Gewalterfahrungen

• Mobbing

• Traurigkeit

• Unruhe

• Leistungsabfall in der Schule

• Schulmüdigkeit oder Schulverweigerung

• Häufiges Kranksein ohne klare Diagnose

• Alkohol- oder Drogenkonsum

• Familiäre/ Eltern-Kind-Themen

2. Sozialpädagogische Gruppenarbeit

„Schulsozialarbeit [installiert] nicht-formelle Bildungsangebote an Schulen,

integriert dort bestimmte niedrigschwellige Hilfsangebote, bringt Bedarfslagen der AdressatInnen in Erfahrung und entwickelt konzeptionell und kooperativ gestützte Praxen, damit die AdressatInnen sich durch den Nutzen der Angebote auch deren Inhalte aneignen können“ (Spies 2013: 14) Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, sowohl schulintern, als auch mit anderen Institutionen vor Ort führt dazu, entstehende Probleme zu erkennen und anhand dieser Bedarfslage (präventive) Angebote zu installieren, diese umfassen verschiedene Angebote u.a. zum sozialen Lernen innerschulisch als auch außerschulische Aktionen und Projekte und die konzeptionelle Entwicklung ebendieser und setzt diese eigenständig oder zusammen mit

Kooperationspartnern um:

• Sanfter Übergang des 5. Schuljahres

• Sozialtraining

• Streitschlichter

• Einführung des Klassenrates

• Planspiel „Schule aus, was nun?“

• Fahrradtouren für Mädchen & Jungen

• Sexualpädagogik

• Politische Bildungsangebote

• Kulturpädagogische Angebote

3. Netzwerkarbeit im Stadtteil

Die Netzwerkarbeit besteht zum einen aus der Kooperation mit Anlaufstellen

und Einrichtungen im Bezirk und zum anderen aus der Vermittlung von Freizeit-angeboten, wozu schwerpunktmäßig das Kennenlernen der Freizeitmöglichkeiten im Kinder- und Jugendzentrum „Palme 7“ im Rahmen eines klassenweisen Besuchs des Angebots „Gesundes Frühstück“ zählt.

• AK Nordkultur (Stadtteil/Jugendkulturarbeit und Schulen)

• Bezirkskonferenzen

• Treffen mit den Sozialarbeitern der externen Partner

• Vernetzung mit den Schulsozialarbeiter anderer Schulen im Bezirk

• regelmäßiger Kontakt mit dem Jugendamt

• Kooperation mit der Jugendkontaktbeamtin

(Stand 01/20, En, Ot, Hp)